Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Den Tiroler Familienpass erhalten auf
Ansuchen alle Familien mit EU-Staatsbürgerschaft und gewöhnlichem Aufenthalt in
Tirol. Alle Familien (dazu zählen auch Alleinerziehende und uneheliche Väter,
die ihr Besuchsrecht wahrnehmen), die mindestens für ein Kind die
Familienbeihilfe beziehen, können den Tiroler Familienpass beantragen.
2.
Das Ansuchen für den Tiroler
Familienpass ist vollständig ausgefüllt und unterfertigt dem Amt der Tiroler
Landesregierung, Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, zu übermitteln. Nach
Bearbeitung des Ansuchens wird der Tiroler Familienpass dem Ansuchenden
übermittelt.
3.
Der Tiroler Familienpass ist ab
Ausstellung 5 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, ab welchem das jüngste
Kind des/der Familienpassinhabers/in das 19. Lebensjahr vollendet hat.
4.
Der Tiroler Familienpass ist
kostenlos. Das Land Tirol behält sich das Recht vor, Art und Umfang der
gewährten Vorteile in Zukunft einseitig zu ändern oder den Familienpass
einzustellen, sodass keine Leistungen mehr bezogen werden können. Es besteht
somit kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Inhalt und eine bestimmte Dauer
des Familienpasses.
5.
Das Vertragsverhältnis kann von den
Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem
Monat gekündigt werden.
6.
Änderungen der Anschrift, des Namens
oder sonstiger im Ansuchen des Familienpasses gemachten Angaben, sind dem Amt
der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, mitzuteilen.
7.
Als Gerichtstand wird das sachlich
zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart, wobei Österreichisches Recht zur
Anwendung gelangt.
8.
Das Land Tirol sendet Ihnen in
regelmäßigen Abständen Informationsmaterial, wie z.B. unter anderem
Familienjournal und Vorteilskatalog.
Für den
Inhalt verantwortlich:
Amt der
Tiroler Landesregierung
DVR: 0059463
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