Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      Den Tiroler Familienpass erhalten auf Ansuchen alle Familien mit EU-Staatsbürgerschaft und gewöhnlichem Aufenthalt in Tirol. Alle Familien (dazu zählen auch Alleinerziehende und uneheliche Väter, die ihr Besuchsrecht wahrnehmen), die mindestens für ein Kind die Familienbeihilfe beziehen, können den Tiroler Familienpass beantragen.

 

2.      Das Ansuchen für den Tiroler Familienpass ist vollständig ausgefüllt und unterfertigt dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, zu übermitteln. Nach Bearbeitung des Ansuchens wird der Tiroler Familienpass dem Ansuchenden übermittelt.

 

3.      Der Tiroler Familienpass ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, ab welchem das jüngste Kind des/der Familienpassinhabers/in das 19. Lebensjahr vollendet hat.

 

4.      Der Tiroler Familienpass ist kostenlos. Das Land Tirol behält sich das Recht vor, Art und Umfang der gewährten Vorteile in Zukunft einseitig zu ändern oder den Familienpass einzustellen, sodass keine Leistungen mehr bezogen werden können. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Inhalt und eine bestimmte Dauer des Familienpasses.

 

5.      Das Vertragsverhältnis kann von den Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

 

6.      Änderungen der Anschrift, des Namens oder sonstiger im Ansuchen des Familienpasses gemachten Angaben, sind dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF-Fachbereich Familie, mitzuteilen.

 

7.      Als Gerichtstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart, wobei Österreichisches Recht zur Anwendung gelangt.

 

8.      Das Land Tirol sendet Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial, wie z.B. unter anderem Familienjournal und Vorteilskatalog.

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Amt der Tiroler Landesregierung
Fachbereich Familie
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck

 

DVR: 0059463